Öffnungszeiten: Di. - Fr.: 09:00 - 13:00 & 14:00 - 18:00h / Samstag: 09:00 - 15:00h / Schausonntag: 12:00 - 16:00h

Motorrad-Matthies/Harley-Davidson Tuttlingen

Hinweise für Biker während der Corona-Krise:

Was ist wo erlaubt, was wo verboten?
Wir versuchen, Hinweise zu geben - alles natürlich ohne rechtliche Gewähr! Stand ist 29.4., und alles kann sich schnell ändern. Bitte informiert Euch selbst auch. Und beachtet die Einschränkungen während der Corona-Krise auch beim Biken.

Deutschland Baden-Württemberg Bayern Saarland Rheinland-Pfalz Hessen Thüringen Auslandsfahrten: Schweiz Österreich Frankreich

Deutschland / bundesweit

  • Freizeitfahrten: in den meisten Bundesländern erlaubt
    Laut Verordnung nicht explizit verboten, sollte aber unterlassen werden. Die meisten Bundesländer orientieren sich an der Verordnung: „[…] Viertens. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiterhin möglich. […]“
    Quelle: BReg Pressekonferenz, 22. März 2020

  • Besorgungsfahrten, Werkstattfahrten, Probefahrten: bundesweit erlaubt
    Quelle: www.adac.de/news/corona-motorrad, 21. April 2020

  • Reisen innerhalb Deutschlands „[…] Reisen innerhalb Deutschlands sollten generell überdacht werden. Die bundesweit geltenden Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen wurden bis zum 3. Mai verlängert - in Bayern gelten sie vorerst bis zum 11. Mai. Für einige Bundesländer und Städte gibt es zusätzliche Auflagen. Bund und Länder haben beschlossen, dass Übernachtungen in Deutschland nur bei notwendigen und "ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken" durchgeführt werden sollen. […]“
    Quelle: www.adac.de/news/coronavirus/

  • Grenzüberschreitend: extrem eingeschränkt
    „[…] Von nicht notwendigen Reisen ins Ausland rät das Auswärtige Amt derzeit ab. Diese weltweite Reisewarnung wurde inzwischen bis zum 14. Juni verlängert. […]“
    „[…] Deutschland hat massive Grenzkontrollen an den Übergängen nach Österreich, Frankreich, Luxemburg und Dänemark sowie zur Schweiz eingeführt. Reisende ohne triftigen Grund dürfen nicht mehr einreisen. […]“
    Quelle: www.adac.de/news/coronavirus/

Baden-Württemberg

Bayern

Saarland

  • Freizeitfahrten: erlaubt.
    „[…] „[…]Das Motorrad fahren ist erlaubt, auch mit einer weiteren im Haushalt lebenden Person wie z.B. der/dem Lebenspartner/in. Bitte beachten Sie: Diese Regelung gilt für das Saarland. Es wird empfohlen, nicht in ein anderes Bundesland zu fahren. Sollten Sie dennoch eine Fahrt in ein anderes Bundesland planen, informieren Sie sich unbedingt vorab über die dort geltenden Regelungen.[…]“. […]“
    Quelle: corona.saarland.de/DE/home/home_node.html

Hessen

  • Freizeitfahrten: erlaubt.
    „„[…]Private Motorradausflüge sind in Hessen trotz der Corona-Pandemie nicht verboten, anders als etwa in Bayern. „Grundsätzlich kann man auch einen Beifahrer mitnehmen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen“, sagt Hauptkommissar Dirk Richter, Pressesprecher der Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg. „Sobald die Motorradfahrer aber von ihrer Maschine absteigen, müssen sie sich an die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern zur anderen Person halten.“[…]“
    Quelle: www.hna.de/lokales/... motorrad-ausfluege...

Rheinland-Pfalz

Thüringen

  • Freizeitfahrten: erlaubt.
    „[…] Anders als in anderen Bundesländern muss in Thüringen niemand Arbeitgeberbescheinigungen dabei haben oder sich Begründungen überlegen, warum man gerade jetzt gemeinsam im Auto sitzt. […]
    Darf ich einen Motorradausflug machen mit meinem Partner, auch wenn der nicht bei mir wohnt?
    Ja, mehr Personen haben selten Platz auf einem Motorrad, es sei denn, der Beiwagen ist montiert. […]““
    Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona...

Schweiz

  • Freizeitfahrten: nicht verboten
  • Ein- und Ausreise nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt.
    „[...] Seit 25. März 2020 hat die Schweiz die Einreisebeschränkungen auf alle Staaten mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein ausgedehnt. .... Die Einreise ist nur noch für ... Personen mit einem Aufenthaltstitel (Permis L, B, C, Ci), einem Schweizer Visum oder einer Zusicherung der Arbeitsbewilligung sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen (Grenzgänger mit Permis G, Warenverkehr) möglich. Ausnahmen können in einer „Situation der äußersten Notwendigkeit“ ... gestattet werden. [...] “
    Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de ... schweiz

Österreich

  • Biken inkl. Freizeitfahrten: im Rahmen der Einschränkungen erlaubt.
    „Sind Ausfahrten mit dem Motorrad .. erlaubt?
    Nach dem Text der Verordnung sind solche Fahrten nicht ausdrücklich verboten, […]“
    Quelle: oeamtc.at/... -coronavirus
    „[...] Ausgangsbeschränkungen laufen mit 30. April aus.... vorerst bis Ende Juni [...] “
    Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/
  • Ein- und Ausreise nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt.
    „[...] Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an der obigen Grenze nicht mehr ein- und ausreisen. [...] “
    Quelle: auswaertiges-amt.de ... oesterreich

Frankreich (Ein- und Ausreise stark eingeschränkt)

  • Freizeit-Biken ist während der Ausgangssperre verboten
    „„[...] Seit dem 17. März 2020 gilt in Frankreich eine strikte, sanktionsbewehrte Ausgangssperre. Nur noch in unbedingt notwendigen Fällen ist das Verlassen der eigenen Wohnung erlaubt [...]“. Die Ausgangsperre wurde momentan verlängert bis 11. Mai (Stand 29.4.2020).

  • Einreise:
    „[...]Personen, die nach Frankreich einreisen, auch Berufspendler, müssen seit dem 6. April 2020 eine internationale Einreisebescheinigung mit sich führen, die Sie auf der Seite der französischen Botschaft Berlin herunterladen und vor Einreise selbst ausfüllen müssen. [...]“

  • Ausreise:
    „[...] Starke und ggf. weiter zunehmende, drastische Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr sowie massive Einschränkungen der Bewegungsfreiheit innerhalb Frankreichs könnten Ihre Rückreise insbesondere aus den Überseegebieten auf absehbare Zeit erheblich erschweren und bedürfen seit dem 8. April 2020 einer Attestation de déplacement et de voyage [...]“

  • Gesundheitskontrolle:
    „[...] Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung. [...]“
    Quelle: www.auswaertiges-amt.de ... frankreich